AGB

Geschäfts- und Reisebedingungen der Firma TROPICAL TOURS Erlebnisreisen GmbH (im Nachstehenden Tropical Tours genannt).


Unseren Vertragsbedingungen liegt das Reisevertragsgesetz mit den §§ 651a ff. BGB zugrunde bzw. die entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

A. Reisevertragsabschluss

Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kunde Tropical Tours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Für die Anmeldung stellen wir einen Anmeldevordruck zur Verfügung. Die Reiseanmeldung wird für den Kunden mit Erhalt unserer Reisebestätigung verbindlich. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Geschäftsbedingungen von Tropical Tours als verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Tropical Tours verbindlich zustande. Die Annahme des Reisevertrages geht dem Kunden in Form einer schriftlichen Reisebestätigung zu. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Tropical Tours vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Tropical Tours vor, an das Tropical Tours für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der genannten 10 Tage Tropical Tours die Annahme erklärt. Anmerkung: Die Reisen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität und für Schwangere leider nicht geeignet. Für Informationen dazu kontaktieren Sie uns bitte.

B. Bezahlung

Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt unserer Reisebestätigung ist vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, höchstens jedoch EUR 200,-- je Reiseteilnehmer zu bezahlen. Der restliche Reisepreis wird mit Eingang unserer Rechnung beim Kunden, spätestens jedoch 23 Tage vor Reisebeginn, zur Zahlung fällig. Gleichzeitig mit der Reisebestätigung durch Tropical Tours erhält der Kunde zur Kundengeldabsicherung gemäß § 651k, Abs.3 BGB einen Sicherungsschein (Bankbürgschaft) ausgehändigt. Unsere Sicherungsscheine zur Kundengeld-absicherung gem. § 651k, Abs. 3 BGB werden von der Sparkasse Freising, Untere Hauptstr. 29, 85354 Freising, Ruf: 08161 - 560, ausgestellt.

Vor Aushändigung des Sicherungsscheins an den Kunden ist Tropical Tours nicht berechtigt eine Anzahlung auf den Reisepreis zu erheben. Dies gilt ebenso für die Restzahlung. In diesem Sinne darf Tropical Tours Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wurde.

C. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt bzw. im Internet auf der Homepage von Tropical Tours und aus den hierauf bezogenen Angaben in der Reisebestätigung. Tropical Tours behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospekt- bzw. Internetangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

D. Leistungs- und Preisänderungen

Tropical Tours wird nach Vertragsabschluss die vereinbarten Leistungen und den Reisepreis nicht ändern, auch dann nicht, wenn sich zum Beispiel die Beförderungs-kosten, Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafen- oder Hafengebühren etc., oder Wechselkurs der für sie betreffenden Reise erhöhen.


E. Rücktritt des Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist Tropical Tours gegenüber unter der am Ende der Reisebedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Es wird die Schriftform empfohlen. Maßgeblich ist der zeitliche Zugang der Rücktrittserklärung bei Tropical Tours. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert Tropical Tours den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Tropical Tours eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen. Als Stichtag für die Berechnung der Entschädigung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.

Die Rücktrittsgebühren je Reiseteilnehmer/in staffeln sich wie folgt::

Bis 90. Tag vor Reisebeginn EUR 60,00

ab  89. - 62. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises

ab  61. - 48. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises

ab  47. - 15. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises

ab  14. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises.

Für die Berechnung gilt der Tag, an dem uns die Rücktrittserklärung zugegangen ist.


Es bleibt dem Kunden der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von Tropical Tours geforderte Pauschale. Tropical Tours behält sich vor, in Abweichung der vorstehend aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In jedem Fall besteht die Verpflichtung, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.

Kann oder will der Kunde an der von ihm gebuchten Reise nicht teilnehmen, so kann er verlangen, dass statt seiner eine andere Person die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag übernimmt. Tropical Tours kann dem nur dann widersprechen, wenn diese Person die Anforderungen der Reise nicht erfüllt oder andere triftige Gründe dem entgegenstehen.

F. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Reiseleistungen, die der Kunde durch Abbruch der Reise aus eigener Entscheidung nicht in Anspruch nimmt, haben Minderungsansprüche gegen Tropical Tours nicht zur Folge. Tropical Tours wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung eventuell ersparter Aufwendungen bzw. Leistungen bemühen.

G. Rücktritt und Kündigung durch Tropical Tours

Tropical Tours kann in folgenden Fällen vom Reisevertrag zurücktreten bzw. den Vertrag kündigen: Bis 30 Tage vor Antritt der Reise, wenn die im Prospekt oder auf der Internetseite angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Durch
unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, die Tropical Tours nicht zu vertreten hat, z. B. Kriegsausbruch, Revolutionen, Aufstände etc., ist Tropical Tours berechtigt zu jeder Zeit vor Reisebeginn aus Gründen der Sicherheit für die Reiseteilnehmer zurückzutreten. Tritt Tropical Tours aus einem der vorgenannten Gründe zurück, steht dem Kunden die unverzügliche Erstattung sämtlicher eingezahlter Beträge zu. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

Kündigung nach Reiseantritt:

Tropical Tours ist berechtigt ohne Fristeinhaltung einem Kunden zu kündigen, wenn dieser die Durchführung der Reise nachhaltig stört und trotz Abmahnungen durch Tropical Tours nicht reagiert. Dies gilt gleichwohl auch bei einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden. Hebt Tropical Tours aus vorgenannten Gründen den Vertrag auf, so hat Tropical Tours weiter Anspruch auf den Reisepreis. Erspart sich Tropical Tours durch die Kündigung Leistungen, werden die eingesparten Kosten dem Kunden erstattet.

Wird infolge
unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände eine begonnene Reise besonders gefährdet oder erheblich erschwert, so kann der Kunde den Reisevertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, kann Tropical Tours für bereits erbrachte Reiseleistungen eine entsprechende bzw. angemessene Entschädigung verlangen. Ist die im Reisevertrag vereinbarte Rückbeförderung aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, so muss Tropical Tours die Kosten für die notwendige Unterbringung, nach Möglichkeit in einer gleichwertigen Kategorie, für einen Zeitraum von höchstens 3 Nächten pro Reisenden übernehmen. Tropical Tours ist verpflichtet, sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen den bzw. die Kunden zurückzubefördern. Dies gilt nicht für Selbstfahrer, einschließlich der Beifahrer bzw. Insassen im Selbstfahrerfahrzeug und deren Fahrzeuge, die während der Reise havarieren und kostenpflichtig von Dritten geborgen werden müssen.

H. Haftung (Beschränkung der Haftung)

1. Vertragliche Haftungsbeschränkung: Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
wenn ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Tropical Tours herbeigeführt wurde.

2. Deliktische Haftungsbeschränkung: Die deliktische Haftung von Tropical Tours für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils pro Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Anspüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

3. Haftungsausschluß für Fremdleistungen: Tropical Tours haftet nicht für Leistungs-störungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen u.ä.), wenn derartige Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als fremde Leistungen so eindeutig gekennzeichnet sind, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung von Tropical Tours sind.

3.1. Von in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation im Reiseland angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und Tropical Tours; für solche Leistungen übernimmt Tropical Tours keine Haftung. Dieses gilt auch für Ausflüge, die Tropical Tours in den Reiseausschreibungen lediglich als sehenswert vorschlägt.

Eine Haftung besteht jedoch, a) für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangspunkt der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderung und die Unterbringung während der Reise beinhalten b) wenn für einen, dem Kunden entstandenen Schaden eine Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch Tropical Tours ursächlich geworden ist.

4. Haftung für Buchungsfehler

Für Buchungsfehler, auch die seiner Vermittler und Leistungsträger, haftet Tropical Tours.


5. Die von Tropical Tours veranstalteten Reisen führen in extreme Gebiete. Das Fahren in diesen Gebieten auf Pisten und Straßen birgt natürlicherweise auch entsprechende Gefahren, die bei normalen Reisen nicht zu erwarten sind. Für Gefahren, die sich aus der Geländebeschaffenheit ergeben, kann Tropical Tours bei auftretenden Personen- bzw. Sachschäden keinerlei Haftung übernehmen. Dies gilt gleichwohl auch beim Befahren aller befestigten Straßen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vereinbart Tropical Tours daher einen Haftungsausschluss mit dem Kunden. Selbstfahrer, die an der ausgeschriebenen Reise teilnehmen, führen ihr Fahrzeug daher eigenverantwortlich und haften vollumfänglich für Sach-, Personen- und Vermögensschäden - auch für ihre Insassen und der sie begleitenden Kinder - während der Reise und ebenso für Folgeschäden und Kosten, die durch eine Havarie des Fahrzeugs und dessen Bergung entstehen. Für Tropical Tours besteht diesbezüglich Haftungsausschluss.

I. Gewährleistung

1. Abhilfe und Selbstabhilfe: Im Falle, dass Tropical Tours vertraglich vereinbarte Reiseleistungen nicht pflicht- bzw. vertragsmäßig erbringt, steht dem Kunden zu jeder Zeit zu, Abhilfe zu verlangen. Ebenfalls steht dem Kunden das Recht zur Selbsabhilfe zu. Tropical Tours kann die Abhilfe verweigern, wenn hierzu ein nachweislich unverhältnismäßig großer Aufwand erforderlich wäre. Der Kunde hat in jedem Fall nachzuweisen, dass die Leistungen von Tropical Tours nicht nach den orts- und landesüblichen Gegebenheiten erbracht wurden.

2. Minderung des Reisepreises: Der Kunde ist berechtigt für die nicht vertragsmäßige Erbringung einer Reiseleistung durch Tropical Tours Minderung bzw. die Herabsetzung des Reisepreises zu verlangen. Eine Minderung des Reisepreises ergibt sich aber nicht, wenn der Kunde es schuldhaft versäumt hat, den Mangel unverzüglich anzuzeigen.

3. Kündigung des Vertrages: Ist ein Mangel vorhanden, den Tropical Tours zu vertreten hat und der die Reise erheblich beeinträchtigt und der von Tropical Tours nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird (Abhilfe), berechtigt den Kunden im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben den Reisevertrag zu kündigen.

4. Schadensersatz: Der Kunde kann unbeschadet einer Minderung des Reisepreises und einer Kündigung wegen Nichterfüllung des Reisevertrages Schadensersatz von Tropical Tours verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Mangel der Reise auf Umstände beruht, die Tropical Tours nicht zu vertreten hat.

J. Mitwirkungspflicht des Kunden

Treten Leistungsstörungen während der Reise auf, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet so mitzuwirken, dass mögliche Schäden gemindert bzw. vermieden werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet mögliche Beanstandungen der Reiseleitung vor Ort sofort anzuzeigen. Die Reiseleitung hat, falls es ihr möglich ist, für Abhilfe zu sorgen. Versäumt es der Kunde schuldhaft auf einen Mangel hinzuweisen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

K. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche des Reisekunden aus dem Reisevertragsrecht (§§ 651a ff BGB) verjähren in zwei Jahren.

Sämtliche Ansprüche des Kunden wegen Nichterbringung vertraglicher Reiseleistungen durch Tropical Tours, hat der Kunde innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei Tropical Tours anzuzeigen bzw. geltend zu machen. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Allerdings muss ein Reisemangel bei Tropical Tours unverzüglich angemeldet werden.

L. Sonstige Bestimmungen

Über Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften des Reiseziellandes werden unsere deutschen Reiseteilnehmer von Tropical Tours informiert. Reiseteilnehmer, die ihren Wohnsitz im Ausland haben (ausländische Staatsbürger), informieren sich bitte rechtzeitig bei dem für sie zuständigen Konsulat. Für die rechtzeitige Erteilung der Visa und deren Rücksendung durch die Visa ausstellenden Behörden bzw. Konsulate, haftet Tropical Tours nicht, wenn Tropical Tours durch den Kunden mit der Beschaffung der Visa beauftragt worden ist. Es sei denn, dass Tropical Tours eine Verzögerung der Visaerteilung bzw. -zusendung zu verantworten hat. Für die Einhaltung der aktuellen Ein- und Ausreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union sowie der Einreise- und Ausreisebestimmungen des Reiseziellandes, der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften, (z.B. Impfungen), aber auch für das Beschaffen und Mitführen behördlich notwendiger Reisedokumente und aller Dokumente,  die zur Fährpassagenbeförderung von Personen- und Kraftfahrzeugen notwendig sind, ist der Kunde selbst verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen der genannten Vorschriften und durch das Fehlen wichtiger Dokumente erwachsen - zum Beispiel die Zahlung von Rücktrittskosten - gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter unzureichend oder falsch informiert hat.

M. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des mit Tropical Tours abgeschlossenen Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

N. Im Übrigen gelten neben unseren Geschäfts- und Reisebedingungen die gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und insbesondere des Reisevertragsgesetzes §§ 651 a ff.

O. Gerichtsstand: Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

O.1  Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

O.2  Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

1) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

2) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

P.  Selbstfahrer/innen und deren Begleiter/innen sind für ihre pünktliche Ankunft in Genua/Hafen (ob Konvoifahrt oder separat) selbst verantwortlich und führen sämtliche zum Transfer nach/von Genua und zu den Fährpassagen sowie zur Ein-/Ausreise nach/aus Tunesien und der Überlandreise durch Tunesien notwendigen Dokumente mit. Für verspätetes Eintreffen in Genua/Hafen und/oder fehlender Reisedokumente sowie KFz-Pannen während des Transfers und der Reise in Tunesien ist Tropical Tours Erlebnisreisen GmbH nicht verantwortlich.

Mitfahrer/innen in den Fahrzeugen von Tropical Tours Erlebnisreise GmbH führen sämtliche zum Transfer nach/von Genua und für die Fährpassagen sowie zur Ein-/Ausreise nach/aus Tunesien und der Überlandreise durch Tunesien notwendige Dokumente mit. Für fehlende Reisedokumente ist Tropical Tours Erlebnisreisen GmbH nicht verantwortlich.

Q. Stand der Geschäfts- und Reisebedingungen: Januar 2023

R. Veranstalter

Tropical Tours Erlebnisreisen GmbH, Heiliggeistgasse 16, D 85354 Freising / Germany

Handelsregister: Amtsgericht München HRB 73079. Eintrag 1983. Geschäftsführerin und vertretungsberechtigt: Christa Stümmel

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE-128963531 und Steuernummer: 115/140/40429

Ruf: +49 (0) 8161-91403

Fax: +49 (0) 8161-91280

E-Mail: info@tropical-tours.de

Internet: www.tropical-tours.de